Zu § 307 Abs. 1 BGB

Zu § 307 Abs. 1 BGBUnwirksame Abschlagszahlungsregelung verbunden mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft

BGH v. 09.12.2010 - VII ZR 7/10 Baurecht-Report 2011, 5; IBR 2011, 138, 139

I. Das Urteil nimmt Stellung dazu,

ob zulässig ist, eine 90%ige Abschlagszahlungsregelung mit einer Vertragserfüllungssicherheit von 10 % zu verknüpfen.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Klausel, dass der Auftragnehmer zur Sicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Werkleistungen eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu stellen hat, ist unwirksam, wenn in dem Vertrag zusätzlich bestimmt ist, dass die sich aus den geprüften Abschlagsrechnungen ergebenden Werklohnforderungen des Auftragnehmers nur zu 90 % bezahlt werden.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: