Zu § 632 Abs. 2 BGB; § 4 Abs. 1, 4 HOAI 1996Beweislast für die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze
OLG Stuttgart, Urt. v. 30.03.2009 - 10 U 6/09 IBR-Werkstatt-Beitrag
I. Das Urteil nimmt Stellung dazu,
wer bei der Honorarklage eines Architekten oder Ingenieurs die Darlegungs- und Beweislast für die Vereinbarung einer Bausummenobergrenze als Begrenzung der anrechenbaren Kosten für die Honorarberechnung trägt.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Gegenüber einer Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen nach den Mindestsätzen der HOAI hat derjenige, der sich auf eine Baukostenobergrenze beruft, deren Vereinbarung zu beweisen (abweichend zu BGH, NJW 1980,
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Strittig in diesem Honorarprozess eines Architekten ist die Darlegungs- und Beweislast für die Vereinbarung einer Bausummenobergrenze als Begrenzung der anrechenbaren Kosten für die Honorarberechnung.
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