VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 21.03.2017 10 S 413/15
Normen:
LUIG § 3 Abs. 1; UIG § 1 Abs. 1; UIG § 2 Abs. 3; UIG § 3 Abs. 1; UIG § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 und S. 2; GG Art. 12 Abs. 1 S. 1-2; UVwG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und S. 2; 17. BImSchV 2003 § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BImSchG § 3 Abs. 3; GRCh Art. 15; GRCh Art. 16; GRCh Art. 17; GRCh Art. 52 Abs. 1 S. 1; RL 96/61/EG Art. 2 Nr. 5; RL 2003/4/EG Art. 1 Buchst. b); RL 2003/4/EG Art. 4 Abs. 1 S. 1 Buchst. b);
Fundstellen:
NVwZ 2017, 8
ZUR 2017, 560
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 11.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3592/12
Zugang eines Bürgers zu Umweltinformationen über Emissionen bei informationspflichtigen Stellen; Darlegung des Zugangs von Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens durch Bekanntgabe (hier: Zementwerk)
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2017 - Aktenzeichen 10 S 413/15
DRsp Nr. 2017/5530
Zugang eines Bürgers zu Umweltinformationen über Emissionen bei informationspflichtigen Stellen; Darlegung des Zugangs von Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens durch Bekanntgabe (hier: Zementwerk)
1. Will eine nach dem Umweltinformationsgesetz informationspflichtige Behörde dem Antrag eines Bürgers auf Informationszugang stattgeben (§ 3 LUIG i. V. m. § 3 Abs. 1UIG), ist es Sache des betroffenen Unternehmens (Zementwerk), substantiiert darzulegen, dass durch das Bekanntgeben Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden (§ 9 Abs. 1 Nr. 3UIG).2. Der Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen bei informationspflichtigen Stellen ist völkerrechtlich, unionsrechtlich und nach nationalem Recht (§ 9 Abs. 1 Satz 2 UIG) ausnahmslos gewährleistet, d. h. ohne Hinderung durch etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse.3. Der Begriff "Umweltinformationen über Emissionen" ist informationsrechtlich und nicht immissionsschutzrechtlich zu bestimmen. Dabei ist aufgrund der Vorgaben des Völkerrechts und des Unionsrechts von einem weiten Begriffsverständnis auszugehen. So können unter den Begriff auch Informationen über Abgasvolumenstrom, Abgastemperatur, Sauerstoffgehalt und Abgasfeuchte fallen.
Tenor
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