Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Geschäftswert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Die Beschwerdeführerin ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Stadt1.
Die Beschwerdegegnerin hörte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 27.01.2021 zu einer möglichen Missstandsmaßnahme im Zusammenhang mit Veröffentlichungspflichten wegen eines Kontrollerwerbs über eine andere Aktiengesellschaft an.
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