OVG Niedersachsen - Urteil vom 25.11.2009
1 KN 141/07
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 9 Abs. 1; FStrG a.F. § 17 Abs. 3 S. 1; BNatSchG § 42 Abs. 1; BImSchG § 41; BImSchG § 42;
Fundstellen:
BRS 74 Nr. 13
BauR 2010, 876
DVBl 2010, 448
DÖV 2010, 450
ZUR 2010, 214
ZfBR 2010, 277

Zulässigkeit der Überplanung einer Bundesstraße und deren Anschluss an eine Bundesautobahn durch eine Gemeinde im Wege einer isolierten Straßenplanung mit dem Ziel der Entlastung einer Ortsdurchfahrt; Pflicht i.R.e. Planverfahrens zur ausreichenden Bestandsaufnahme der im Trassenbereich für ein baurechtliches Verbot relevanten Tierarten und ihrer Lebensräume; Besondere Berücksichtigung der Eigentümerinteressen bei Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für eine geplante Trasse; Zulässigkeit der Wahl eines Bebauungsplanes anstelle einer straßenrechtlichen Planfeststellung hinsichtlich der im Vergleich zum Bauleitplanverfahren fehlenden vergleichbaren Regelungen für Schallschutzvorkehrungen

OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.11.2009 - Aktenzeichen 1 KN 141/07

DRsp Nr. 2010/5122

Zulässigkeit der Überplanung einer Bundesstraße und deren Anschluss an eine Bundesautobahn durch eine Gemeinde im Wege einer isolierten Straßenplanung mit dem Ziel der Entlastung einer Ortsdurchfahrt; Pflicht i.R.e. Planverfahrens zur ausreichenden Bestandsaufnahme der im Trassenbereich für ein baurechtliches Verbot relevanten Tierarten und ihrer Lebensräume; Besondere Berücksichtigung der Eigentümerinteressen bei Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für eine geplante Trasse; Zulässigkeit der Wahl eines Bebauungsplanes anstelle einer straßenrechtlichen Planfeststellung hinsichtlich der im Vergleich zum Bauleitplanverfahren fehlenden vergleichbaren Regelungen für Schallschutzvorkehrungen

In Verfolgung des Ziels, eine Ortsdurchfahrt zu entlasten (hier: von über 20.000 Kfz/Tag) und die Verkehrsverhältnisse im Gemeindegebiet zu verbessern, kann eine Gemeinde im Wege der isolierten Straßenplanung durch Bebauungsplan auch eine Bundesstraße und deren Anschluss an eine Bundesautobahn überplanen, wenn dies nicht auf den Widerstand der Straßenbaubehörden stößt.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 9 Abs. 1; FStrG a.F. § 17 Abs. 3 S. 1; BNatSchG § 42 Abs. 1; BImSchG § 41; BImSchG § 42;

Tatbestand