Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Mai 2019 - 2 K 5986/18 - wird geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 22. August 2017 und des diesbezüglichen Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 17. Mai 2018 verpflichtet, dem Kläger die am 8. Februar 2017 beantragte Baugenehmigung für die Änderung der Nutzung zweier Gastronomiebereiche zu einem Betrieb zum Verkauf von Sportwetten zu erteilen.
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