Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 47.500,- Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Widersprüche gegen zwei Bescheide, mit denen die Antragsgegnerin je einen Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides bis zum 17. März 2017 zurückgestellt hat.
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