Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.12.2015 (
Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
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