Zu §§ 307, 308 Nr. 5, 640, 650o BGB

Zur Frage, ob die in den AGB des Unternehmers enthaltene Bestimmungen zum Änderungsrecht des Unternehmers im Hinblick auf die Leistung einer Inhaltskontrolle standhalten, sowie zu der Frage, ob der Unternehmer AGB-mäßig bestimmen kann, dass das Werk als mangelfrei übergeben gilt, wenn der Auftraggeber bei Bezugsfertigkeit nicht zum Abnahmetermin erscheint und Mängel nicht innerhalb von sechs Werktagen nach Übergabetermin schriftlich gerügt werden

LG Halle, Urt. v. 21.05.2021 - 4 O 208/19

I. Das Urteil nimmt Stellung

zur Wirksamkeit mehrerer in Bauverträgen eines als Schlüsselfertighersteller tätigen Bauunternehmers enthaltener AGB-Klauseln, u.a. zu Klauseln mit Änderungsrechten im Hinblick auf die geschuldete Leistung des Unternehmers nach Vertragsschluss;

zu Voraussetzungen, wann Änderungen ausgeführt werden müssen, die durch behördliche Auflagen erforderlich werden;

zur Abnahme auch in Fällen, in denen der Besteller die Abnahme gerade nicht erklärt;

zur Verpflichtung zur Besitzeinräumung nur bei vollständiger Zahlung der Vergütung.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

1.