Zu §§ 242, 631 Abs. 1 BGB a.F.; § 7 Abs. 3, 5 HOAI 2013 Abrechnung nach den Mindestsätzen der HOAI durch einen freien Mitarbeiter
OLG Oldenburg, Urt. v. 21.11.2017 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob ein freier Mitarbeiter seine Architektenleistungen trotz getroffener Stundenhonorarvereinbarung nach den Mindestsätzen der HOAI abrechnen kann.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
1. Die Abrechnung nach den Mindestsätzen der HOAI durch einen freien Mitarbeiter, der Architektenleistungen erbringt, ist auch bei einem vereinbarten Stundenhonorar gestattet und nicht treuwidrig.
2. Die pauschale Behauptung des Auftraggebers, er selbst habe wiederum Honorarvereinbarungen unterhalb der Mindestsätze mit seinen Auftraggebern geschlossen, steht dem auch nicht entgegen.
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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