§ 307 BGB; §§ 1, 3 UKlaG

§ 307 Abs. 1, 3 BGB; §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG Wirksame Vereinbarung von Kostenobergrenzen durch RBBau-Vertragsmuster

KG, Urt. v. 07.11.2017 - 7 U 180/16 IBR-online 2018, 2167 (Werkstattbeitrag)

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob die Klauseln über die Einhaltung vereinbarter Kostenobergrenzen in den RBBau-Vertragsmustern der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1, 3 BGB unterliegen.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

Die Klauseln über die Einhaltung vereinbarter Kostenobergrenzen in den Vertragsmustern der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) sind keine kontrollfähigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern dem kontrollfreien Bereich der Leistungsbeschreibung zuzuordnen. Sie sind auch nicht intransparent.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:

Der Senat hatte folgende Klausel zu überprüfen, welche die Beklagte, eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts, in ihren Vertragsbeziehungen zu Architekten und Planern wiederkehrend verwendet:

"Die Baukosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von ... Euro brutto/... Euro netto nicht überschreiten. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1: 2008-12, soweit diese Kostengruppen in der ES-Bau/KVM-Bau/HU-Bau/AA-Bau erfasst sind. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen bezogen auf die von ihm zu bearbeitenden Kostengruppen so zu erbringen, dass diese Kostenobergrenze eingehalten wird."