Zu §
OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.02.2012 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob der Auftragnehmer auch bei Eigenleistungen des Auftraggebers eine Prüf -und Hinweispflicht hat.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
"Die Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers gilt in gleichem Umfang wie bei Vorunternehmerleistungen, auch wenn der Auftraggeber die Vorgewerke selbst ausgeführt hat."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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