Zu §§
BGH, Beschl. v. 24.05.2012 - VII ZR 34/11 IBR 2012,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob der Auftragnehmer berechtigt ist, Abschlagszahlungen für eine Nachtragsleistung zu fordern, wenn noch keine Einigung über die Vergütungshöhe erfolgt ist.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch dann Abschlagszahlungen für eine vom Auftraggeber geforderte zusätzliche Leistung unter den Voraussetzungen des §
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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