Charakteristika der Mediation

Unter Bezugnahme auf die bereits gemachten Ausführungen in der Einführung können die Charakteristika der Mediation noch einmal wie folgt zusammengefasst werden:

Kein förmliches Verfahren;

parteibestimmter Ausgang;

durch den Mediator unterstützte Verhandlung;

vertrauliches Verfahren;

Mediator ohne Entscheidungskompetenz;

Möglichkeit zum Einzelgespräch (caucus).

Kein förmliches, aber ein strukturiertes Verfahren

Wenn eine Mediation "kein förmliches Verfahren" kennt bzw. durchläuft, so bedeutet dies nicht, dass es nicht strukturiert ist und bestimmten Regeln folgt. Zu Beginn eines Mediationsverfahrens sollten so in einem Mediationsvertrag zwischen den Parteien (= Medianten) und dem Mediator bestimmte Regelungen festgehalten werden, wie z.B. die Hemmung einer evtl. eintretenden Verjährung während der Dauer des Mediationsverfahrens oder Verfahrensort, Dauer des Verfahrens oder Kostenregelungen. Im Gegensatz zu einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren werden i.d.R. keine Beweise erhoben, es gibt keine Darlegungs- und Beweislast, kein verspätetes Vorbringen und natürlich auch kein Urteil.

Freiwilliges Verfahren