Verfahrensordnung zur Durchführung einer Mediation

Bereits in Teil 12/7.2 wurde ausgeführt, dass es sich zwar bei einem Mediationsverfahren um kein förmliches Verfahren im Sinne der Einhaltung strikter ZPO -Regelungen handelt, aber um ein strukturiertes Verfahren, das insofern gewisse Verfahrensregelungen kennt. In der Bauwirtschaft sind so primär folgende Mediationsverfahrensordnung bekannt bzw. Mediationsverfahren werden in der Hauptsache nach folgenden Verfahrensregelungen in Deutschland abgewickelt:

Streitlösungsordnung für das Bauwesen der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. und des Deutschen Beton- und Bautechnik Vereins e.V. - Fassung 01.07.2013;

Mediationsverfahrensordnung des Verbands der Bau- und Immobilienmediatoren e.V.;

Verfahrensordnung der IHK-Mediationszentren der Industrie- und Handelskammern.

Im Folgenden wird als Verfahrensregelung für die Durchführung eines Mediationsverfahrens die Mediationsverfahrensordnung des Verbands der Bau- und Immobilienmediatoren e.V. abgedruckt.

Mediationsverfahrensordnung des Verbands der Bau- und Immobilienmediatoren e.V.

§ 1 Anwendungsbereich

Ist zwischen den Konfliktparteien (nachfolgend Medianten1 genannt) die Durchführung eines Mediationsverfahrens nach der Verfahrensordnung des Verbandes der Baumediatoren e. V. (nachfolgend kurz: Verband) vertraglich vereinbart, so gilt diese in der bei Einleitung des Mediationsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 aktuellen Fassung.