Folgen des Widerspruchs gegen die Klageforderung

Die möglichen Einwendungen der Beklagten gegenüber einer Werklohnklage im Urkundenprozess wurden bereits in Kapitel 3.4.5 abgehandelt, so dass hierauf Bezug genommen werden kann.

Klageabweisungsantrag genügt

Hat die Beklagte der geltend gemachten Klageforderung widersprochen, wird ihr von Amts wegen gem. § 599 ZPO, wenn sie im Urkundenprozess verurteilt wird, die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten werden. Hierbei genügt, es wenn die Beklagte in streitiger Verhandlung Klageabweisung beantragt. Einem eigenen Vorbehaltsantrag bedarf es diesbezüglich formell nicht. Allerdings ist ein solcher Vorbehaltsantrag üblich und als Hinweis an das Gericht sicherlich auch zweckmäßig.

Stets sollte deshalb für diesen Fall beantragt werden, dass der Beklagten die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten wird.