Übersicht

In der Praxis kommt der Urkundenprozess bei Baustreitigkeiten äußerst selten vor. Dies liegt nach unserer Auffassung jedoch weniger daran, dass der Urkundenprozess für Streitigkeiten am Bau wenig geeignet ist, als vielmehr daran, dass der anwaltliche Berater einer Bauunternehmung, für die eine Werklohnforderung gerichtlich geltend gemacht werden soll, an das Mittel des Urkundenprozesses gar nicht denkt.

§ 614a BGB - Fertigstellungsbescheinigung