LG Köln - 22.02.1990 (29 O 139/89)
Hinweis zu A Wann eine wesentliche Überschreitung des Kostenanschlages vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalles. In der Literatur wird die Auffassung vertreten, daß grundsätzlich bei einer Überschreitung von mehr als [...]