BVerwG - Beschluß vom 21.01.2003 (4 B 82.02)
Die auf § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. 1. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beigeladene beimisst. a) Die Beigeladene hält für klärungsbedürftig, [...]