OLG Hamm - Beschluss vom 22.09.2015 (1 RBs 1/15)
Die Sache wird gemäß § 80 Abs. 3 S. 1 OWiG dem 1. Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. (Entscheidung der zuständigen Einzelrichterin gemäß § 80a Abs. 1 OWiG). Die Rechtsbeschwerde wird [...]