FG Hessen - Urteil vom 15.12.2016 (1 K 2213/13)
Der Umsatzsteuerbescheid des Beklagten für 2006 vom 01.03.2012 wird geändert und die Umsatzsteuer unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 04.10.2013 in Höhe von 0,00 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage [...]