1. Die sofortige Beschwerde des Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 13.06.2017 -1VK 2/17 -wird zurückgewiesen.
2. Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin.
3. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf5.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin machte ihre Absicht, Planungsleistungen für das Vorhaben "Sanierung Sport- und Trainingsanlage an der K." im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den § § 73 ff. VgV zu vergeben, europaweit bekannt. Antragstellerin und Beigeladener wurden zu Vertragsverhandlungen eingeladen. Nach Abschluss der Verhandlungen teilte die Antragsgegnerin der Antragstellerin mit, dem Beigeladenen den Zuschlag erteilen zu wollen.
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