LAG Nürnberg - Beschluss vom 03.07.2023 (2 Ta 52/23)
Auf die Beschwerde des Klägervertreters wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 02.05.2023, Az. 13 Ca 4022/22, abgeändert und insgesamt wie folgt gefasst: Der Streitwert für das Verfahren wird auf 12.300,- [...]