I.
Die Beteiligten streiten darüber, wer von ihnen Erbe nach der 1999 verstorbenen A (im Folgenden: Erblasserin) geworden ist.
Die Erblasserin war in zweiter Ehe mit dem am 3. Oktober 1917 geborenen und am 29. Januar 1984 verstorbenen J A verheiratet. Sie hat einen Sohn aus erster Ehe und zwei Töchter aus zweiter Ehe, die 1972 vorverstorbene U A und die am 30. Juni 1949 geborene Beteiligte zu 2).
Am 6. Dezember 1977 errichteten die Erblasserin und ihr zweiter Ehemann ein privatschriftliches Testament mit folgendem Inhalt:
"Hiermit setzen meine Frau u. ich uns gegenseitig als Erben unseres gesamten Hab u. Gut ein.
Bei einem gemeinsamen Tod, ist unsere Tochter R geb. A alleinige Erbin."
In den Folgejahren errichtete die Erblasserin mindestens sechs weitere Testamente. Das noch zu Lebzeiten ihres zweiten Ehemannes errichtete Testament vom 28. März 1978 hat folgenden Inhalt:
"Hiermit enterbe ich meinen Sohn N aus meiner ersten Ehe."
Das letzte bekannte Testament vom 2. Juni 1990 lautet:
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