BayObLG - Beschluß vom 06.04.1994 (3Z BR 48/94) - DRsp Nr. 1998/13358
BayObLG, Beschluß vom 06.04.1994 - Aktenzeichen 3Z BR 48/94
DRsp Nr. 1998/13358
» Die schenkweise Überlassung eines auch weiterhin verpachteten landwirtschaftlichen Betriebs betrifft nicht die Fortführung des Betriebes und führt deshalb nicht zur Kostenprivilegierung des § 19 Abs. 4KostO.«