BayObLG - Beschluß vom 04.11.1994 (1Z BR 55/94)
Die im Alter von 78 Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Die Beteiligten zu 5 und 6 sind die Töchter ihrer Schwester P., die Beteiligten zu 1 bis 4 sind Kinder des vorverstorbenen Halbbruders [...]