LG Bonn, vom 26.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 283/03
Berücksichtigung von Bürgschaftsverbindlichkeiten bei der Berechnung des Nachlasswertes
OLG Köln, Beschluss vom 02.10.2003 - Aktenzeichen 2 W 95/03
DRsp Nr. 2003/15969
Berücksichtigung von Bürgschaftsverbindlichkeiten bei der Berechnung des Nachlasswertes
Bürgschaftsverbindlichkeiten sind bei der Berechnung des Nachlasswertes i.S.d. § 2311 Abs. 1BGB so lange außer Betracht zu lassen, so lange offen ist, ob und in welcher Höhe der Bürge überhaupt in Anspruch genommen wird.
Normenkette:
BGB §§ 1922 1967 2056 2301 2311 2313 2316 ;
Gründe:
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