Der Senat beabsichtigt, die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 4. Juni 2018 zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen
eines Monats
Stellung zu nehmen.
Der Streitwert wird auf 244.027,22 € festgesetzt.
I. Die Parteien streiten über die Erbfolge nach der am 26. Januar 1990 verstorbenen Klara H. (im Folgenden: Erblasserin) sowie um auf die Erbenstellung gestützte Zahlungsansprüche. Der Kläger ist der Enkel der Erblasserin und Sohn des Walter H. , des am 16. Mai 2015 verstorbenen Sohnes der Erblasserin (im Folgenden: Sohn der Erblasserin). Die Beklagte hatte diesen 1992 kennengelernt und war mit ihm von 1993 bis zu dessen Tod verheiratet. Die Erblasserin hatte ferner eine Tochter, Karin G. (im Folgenden: Tochter der Erblasserin), sowie eine weitere Enkelin.
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