OLG München - Beschluss vom 10.02.2012
34 Wx 143/11
Normen:
BGB § 2111; BGB § 2113; GBO § 51;
Fundstellen:
FamRZ 2012, 1169
ZEV 2012, 669
Vorinstanzen:
AG München, vom 14.02.2011

Eintragung eines Nacherbenvermerks an einem im Zuge der Nachlassauseinandersetzung durch einen Erben erworbenen Grundstück

OLG München, Beschluss vom 10.02.2012 - Aktenzeichen 34 Wx 143/11

DRsp Nr. 2012/3842

Eintragung eines Nacherbenvermerks an einem im Zuge der Nachlassauseinandersetzung durch einen Erben erworbenen Grundstück

1. Zur Eintragung eines Nacherbenvermerks beim Erwerb eines Grundstücksanteils in der Nachlassauseinandersetzung. 2. Der Umstand, dass vor der Erbauseinandersetzung die Eintragung eines Nacherbenvermerks im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vorrang der unbelasteten Miterben (BGHZ 171, 350) unzulässig war, lässt die Notwendigkeit, diesen nach der Auseinandersetzung am Surrogat einzutragen, nicht entfallen.

I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München -Grundbuchamt- vom 14. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

II. Der Beschwerdewert beträgt 10.000,00 €.

Normenkette:

BGB § 2111; BGB § 2113; GBO § 51;

Gründe: