OLG Karlsruhe - Urteil vom 14.02.1990
6 U 169/89
Normen:
BGB §§ 2325, 2330 ;
Fundstellen:
OLGZ 1990, 457

OLG Karlsruhe - Urteil vom 14.02.1990 (6 U 169/89) - DRsp Nr. 1999/10786

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.02.1990 - Aktenzeichen 6 U 169/89

DRsp Nr. 1999/10786

»Es kann dem Gebot einer sittlichen Pflicht des Erblassers entsprechen, seiner weitgehend unversorgten Ehefrau, die zu gemeinsamen Nutzen im Gewerbebetrieb des Ehemannes mitgearbeitet hat, das hälftige Miteigentum am Familienwohnheim durch Schenkung zu übertragen, so wie es in weiten Bevölkerungskreisen als Gebot anständigen Verhaltens angesehen wird. Die Übertragung des ganzen Eigentums am Familienwohnheim unter Verkürzung der erbrechtlichen Ansprüche von Kindern aus erster Ehe entspricht nur ausnahmsweise einem zwingenden sittlichen Gebot.«

Normenkette:

BGB §§ 2325, 2330 ;
Fundstellen
OLGZ 1990, 457