OLG München - Urteil vom 01.08.1996 (19 U 1650/96) - DRsp Nr. 1998/12532
OLG München, Urteil vom 01.08.1996 - Aktenzeichen 19 U 1650/96
DRsp Nr. 1998/12532
Es spricht für eine Zuwendung der Lebensversicherung als Verschaffungsvermächtnis, wenn die Erblasserin nach Errichtung seines Testamentes eine Lebensversicherung gekündigt und Ausbezahlung auf ein Konto verlangt hat, das sie zuvor dem Lebensgefährten "vermacht" hatte.