I.
Die Beteiligten zu 1) bis 3) sind in Erbengemeinschaft Eigentümer der im Betreff genannten und der weiteren unter den laufenden Nummern 2 und 3 der im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs von Blatt 0330 eingetragenen Grundstücke (Flur 3 Flurstücke 156 und 164).
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