Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 1. Dezember 2017 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der im Jahre 1964 geborene Kläger nimmt die Beklagten im Wege der Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung und Duldung der Zwangsvollstreckung wegen ergänzungspflichtiger Schenkungen nach dem am 5. Juli 2007 verstorbenen und von den Parteien gesetzlich beerbten Erblasser in Anspruch.
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