Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 29. März 2012 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Gegenstandswert: 694.337,77 €
I. Die Beteiligte zu 4 begehrt die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses. Am 29. Juli 2005 beurkundete der Beteiligte zu 5 ein Testament des Erblassers, in dem dieser unter anderem die Beteiligten zu 1 bis 3 als Erben einsetzte. Eine weitere eingesetzte Miterbin schlug die Erbschaft aus. Der Erblasser traf in §§ 5 und 7 des Testaments ferner Teilungsanordnungen und setzte in §§ 4, 6 und 8 Vermächtnisse aus. Außerdem ordnete er Testamentsvollstreckung an. Hierzu heißt es in § 9 des Testaments:
"Ich ordne in meinem Nachlass Testamentsvollstreckung an.
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