Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Fürth vom 03.11.2016 wird zurückgewiesen.
2.Der Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
I.
Mit Beschluss vom 03.11.2016 hat das Amtsgericht Fürth den Antrag des Alleinerben auf Ergänzung des europäischen Nachlasszeugnisses zurückgewiesen.
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