Autor: Klose |
Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster
Die Geschwister sind Miterben zu je 1/2 nach dem Tod der Mutter. Bereits zu Lebzeiten erledigte die Tochter für die Mutter die Besorgungen und hatte Bankvollmacht. Mit dieser Bankvollmacht hat sie in den letzten Jahren mehrere Barabhebungen vom Konto der Mutter getätigt. Die Schwester erklärt hierzu, dass sie für die einzelnen Barabhebungen entsprechende Anweisungen der Mutter erhalten und dieser das Geld auch jeweils übergeben habe. Der Sohn als Miterbe besitzt demgegenüber keine Kenntnis über den Nachlass, da er in den letzten Jahren nur wenig Kontakt zu Mutter und Schwester hatte. Er bittet um Vertretung gegenüber der Schwester.
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Siehe hierzu die Checkliste in Mandatssituation 13.3.
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Im Unterschied zum Anspruch des Pflichtteilsberechtigten kennt das BGB keine allgemeine Auskunftspflicht unter Miterben. Auch der BGH lehnt wechselseitige Auskunftspflichten zwischen Miterben, allein basierend auf der Erbengemeinschaft als solcher, ab, weil es an einer hierfür notwendigen Sonderbeziehung fehle.
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