8.1 Instrument der Nachlassplanung

Autor: Kraft

Planungssicherheit durch Rechtswahl

Die Bestimmung des anwendbaren Erbstatuts durch Rechtswahl ist ein wichtiges Instrument der Nachlassplanung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Bei der Nachlassplanung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern sollte die erbrechtliche Rechtswahl gemäß der EuErbVO mit der güterrechtlichen Rechtswahl gemäß den EuGüVO/EuPartVO abgestimmt werden, um die im 6. Abschnitt der Einführung Teil A beschriebenen Probleme bei dem Zusammentreffen unterschiedlicher erb- und güterrechtlicher Bestimmungen zu vermeiden. Unter Umständen sollte zur Vermeidung der beschriebenen Schwierigkeiten sogar Gebrauch von den Rechtswahlmöglichkeiten im Rahmen eines Erbvertrags gemacht werden (vgl. Nordmeier, ZEV 2012, 513).

Planungsunsicherheit durch ordre-public-Vorbehalt in Bezug auf das Pflichtteilsrecht