Abwandlung 15.8.2: Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs auch nach dem Tod der zur Zahlung des Pflichtteilsanspruchs verpflichteten Person

Autor: Christ

Sachverhalt Lösung

Nach dem Tod der Mutter wollen T und S wissen, ob sie noch den Pflichtteilsanspruch, der ihnen wegen ihrer Enterbung durch den Vater nach dessen Tod zustehen würde, geltend machen können und wenn ja, wie sich das auf die Erbschaftsteuer auswirken würde.

Sachverhalt Lösung

Zivilrechtlich erlischt der Pflichtteilsanspruch, wenn er auf die Person übergeht, die ihn auch fordern kann. Da T und S ihre Mutter beerbt haben, haben sie auch ihre Verbindlichkeiten geerbt. Der Pflichtteilsanspruch ist eine Verbindlichkeit der Mutter gegenüber den beiden Kindern, so dass durch den Tod der Mutter die Verbindlichkeit teilweise mit dem Forderungsrecht des jeweiligen Kindes auf Erfüllung des Pflichteilsanspruchs zusammenfällt und somit zivilrechtlich entfällt (sog. Konfusion). Allerdings folgt das Erbschaftsteuerrecht dem nicht. Nach § 10 Abs. 3 ErbStG gilt eine durch Konfusion zivilrechtlich erloschene Verbindlichkeit erbschaftsteuerlich als nicht erloschen. Machen nach dem Tod der Mutter die Kinder ihren jeweiligen Pflichtteilsanspruch geltend, ist diese Verbindlichkeit trotz des teilweisen zivilrechtlichen Erlöschens dieser Verbindlichkeit steuerlich als Nachlassverbindlichkeit anzuerkennen.