Autor: Christ |
Nach dem Tod der Mutter wollen T und S wissen, ob sie noch den Pflichtteilsanspruch, der ihnen wegen ihrer Enterbung durch den Vater nach dessen Tod zustehen würde, geltend machen können und wenn ja, wie sich das auf die Erbschaftsteuer auswirken würde.
Zivilrechtlich erlischt der Pflichtteilsanspruch, wenn er auf die Person übergeht, die ihn auch fordern kann. Da T und S ihre Mutter beerbt haben, haben sie auch ihre Verbindlichkeiten geerbt. Der Pflichtteilsanspruch ist eine Verbindlichkeit der Mutter gegenüber den beiden Kindern, so dass durch den Tod der Mutter die Verbindlichkeit teilweise mit dem Forderungsrecht des jeweiligen Kindes auf Erfüllung des Pflichteilsanspruchs zusammenfällt und somit zivilrechtlich entfällt (sog. Konfusion). Allerdings folgt das Erbschaftsteuerrecht dem nicht. Nach § 10 Abs. 3 ErbStG gilt eine durch Konfusion zivilrechtlich erloschene Verbindlichkeit erbschaftsteuerlich als nicht erloschen. Machen nach dem Tod der Mutter die Kinder ihren jeweiligen Pflichtteilsanspruch geltend, ist diese Verbindlichkeit trotz des teilweisen zivilrechtlichen Erlöschens dieser Verbindlichkeit steuerlich als Nachlassverbindlichkeit anzuerkennen.
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