Abwandlung 15.8.3: Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs nach Eintritt der Verjährung

Autor: Christ

Sachverhalt Lösung

Die Eheleute Frau Anne Schulze (S) und Herr Harald Becker (B) haben eine gemeinsame Tochter Tina Schulze (T). S verstirbt am 17.03.2014; durch Testament hat sie ihren Mann zum Alleinerben bestimmt. B, der selbst mittellos ist, nimmt das Erbe an, die Tochter T macht ihren Pflichtteil i.H.v. 125.000 Euro nicht geltend. Das Vermögen von S betrug nach Abzug aller Verbindlichkeiten 500.000 Euro. Da keine Vorerwerbe vorlagen, wurde gegenüber B wegen des für Eheleute geltenden persönlichen Freibetrags von 500.000 Euro keine Erbschaftsteuer festgesetzt. Am 02.04.2022 verstirbt B und wird von seiner Tochter beerbt. Sein Vermögen beträgt 500.000 Euro. T, inzwischen 35 Jahre alt, macht ihren Pflichtteil gegenüber der Mutter aus dem Jahr 2014 geltend und beantragt, die Erbschaftsteuer mit 0 Euro festzusetzen.