OLG München - Urteil vom 06.10.1986 (12 UF 1430/84)
Beide Berufungen sind zulässig (§§ 511 f. ZPO). Die Berufung des Beklagten ist teilweise begründet, während sich die Berufung der Klägerin in vollem Umfang als unbegründet erweist. I. A. Zugewinnausgleich 1. [...]