BVerfG - Beschluß vom 04.07.1989 (1 BvR 537/87)
A. Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, daß der Unterhaltsanspruch seiner geschiedenen Ehefrau, die ein gemeinschaftliches Kind betreut, wegen grober Unbilligkeit nicht ausgeschlossen oder wenigstens herabgesetzt [...]