OLG Zweibrücken - Beschluß vom 28.03.1995 (3 W 42/95)
Im Grundbuch ist der näher bezeichnete Grundbesitz eingetragen als Eigentum des E. und des A. als Gesellschafter bürgerlichen Rechts. Zugunsten des B. ist des weiteren eine Vormerkung zur Sicherung eines bedingten [...]