FG Düsseldorf - Urteil vom 30.10.2002 (4 K 5527/01 Erb)
Der Kläger und seine Ehefrau, die Klägerin des Verfahrens 4 K 5526/01 Erb, sind Eigentümer des Grundstücks Gemarkung G, Flur ..., Flurstück.... Ferner besteht an dem zuvor bezeichneten Grundstück ein Erbbaurecht. Mit [...]