FG Münster - 31.01.2002 (K 2322/00 Erb)
Hinterbliebenenbezüge, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit 'seiner' GmbH vereinbart hat, fallen nur dann nicht unter § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, wenn die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers als [...]