Details ausblenden
FG Berlin - Urteil vom 09.09.2003 (5 K 5035/02)

Besteuerung des inländischen Vermögens beschränkt steuerpflichtiger Personen

Die Klägerin ist Erbin zu 3/4 nach ihrem am 3. Mai 2000 verstorbenen Ehemann -Erblasser-. Sie ist und der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger; beide lebten bis zum Tod des Ehemanns in /österreich und hatten zuvor [...]
FG Berlin - Urteil vom 26.06.2003 (1 K 1280/01)

§ 34 Abs. 3 VermG begünstigt nur den früheren Eigentümer und seine Erben

Die Beteiligten streiten darum, ob der Beklagte - zuletzt mit geändertem Bescheid vom Januar 2002 - gegenüber der Klägerin zu Recht Grunderwerbsteuer in Höhe von 8.177 DM - umgerechnet 4.180, 83 Euro - festgesetzt hat. [...]
FG Berlin - Urteil vom 28.01.2003 (5 K 5267/01)

Zur Auslegung des Begriffs Familienwohnheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG)

Die seit dem 16. Oktober 1956 mit ihrem Ehemann verheiratete Klägerin schloss mit ihm am 2. Dezember 1999 einen notariellen Ehevertrag. Zu diesem Zeitpunkt lebten die Eheleute getrennt. Der Ehemann übertrug der [...]