OLG Saarbrücken - Beschluss vom 23.08.2004
5 W 191/04
Normen:
GVG § 159 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 ; BGB § 1945 Abs. 1 ; FGG § 72 § 73 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2005, 321
Rpfleger 2005, 197
Vorinstanzen:
AG St. Goar, - Vorinstanzaktenzeichen 6 Völklingen 169/04
AG Saarlouis - 3 AR 120/04-3 I 203/04,

Ersuchen um Rechtshilfe zur Erlangung einer Erbausschlagungserklärung an das örtlich zuständige Gericht, wenn vor dem ersuchenden Gericht bereits eine Erbausschlagungserklärung abgegeben wurde

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.08.2004 - Aktenzeichen 5 W 191/04

DRsp Nr. 2005/2508

Ersuchen um Rechtshilfe zur Erlangung einer Erbausschlagungserklärung an das örtlich zuständige Gericht, wenn vor dem ersuchenden Gericht bereits eine Erbausschlagungserklärung abgegeben wurde

1. Auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit muss ein Gericht, das von einem anderen Gericht um Rechtshilfe ersucht wird, das Verfahren grundsätzlich ausführen (§ 2 Satz 2 FGG, § 158 GVG), selbst wenn es das von dem ersuchenden Gericht betriebene Verfahren für überflüssig oder unzweckmäßig hält, es sei denn, die vorzunehmende Handlung ist in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ersuchten Gerichts generell verboten, das Rechtshilfeersuchen ist offensichtlich willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich. 2. Die Aufnahme einer Erbausschlagung zur Niederschrift durch ein örtlich unzuständiges Gericht ist nach herrschender Auffassung dann nicht unwirksam, wenn das unzuständige Gericht sie an das zuständige Gericht weiterleitet und die Erklärung dort vor Ablauf der Ausschlagungsfrist eingeht. 3. Ein Rechtshilfeersuchen an das örtlich zuständige Gericht zur Erlangung der Ausschlagungserklärung stellt daher eine rechtlich sinnlose und willkürliche Maßnahme dar, wenn die Ausschlagungserklärung dem ersuchenden Gericht bereits vorliegt.

Normenkette:

GVG § 159 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 ; BGB § 1945 Abs. 1 ; FGG § 72 § 73 Abs. 1 ;