FG München - Urteil vom 10.06.2010 (8 K 460/10)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. I. Streitig ist, ob die Verpachtung eines Mandantenstammes Gegenstand einer Betriebsaufspaltung ist und daher die Pachtzinsen zum [...]