OLG Zweibrücken - Beschluss vom 12.01.2011 (3 W 195/10)
1. Die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Bad Neuenahr - Ahrweiler vom 19. Oktober 2010 wird zurückgewiesen. 2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt. I. [...]