2.3 Rechtslage nach Scheidung

Autor: Renz

Antrag auf Wohnungsüberlassung

Anlässlich der Scheidung kann ein Ehegatte gem. § 1568a Abs. 1 BGB einen Antrag auf Wohnungsüberlassung stellen. Auch hier ist das Verfahrensrecht in den §§ 200 - 209 FamFG geregelt.

Nutzungen und Lasten

Nach Rechtskraft der Ehescheidung gelten allerdings - was Nutzungen und Lasten betrifft - uneingeschränkt die allgemeinen Regeln des Gemeinschaftsrechts.