Autor: Mainz-Kwasniok |
Der Gesetzgeber hat - in vielen Fällen erzwungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (
Deutschland bleibt aber bei seiner Grundhaltung, dass eheliche Väter, die auch soziale Väter sind, die stärksten Rechte am Kind haben (vgl. BVerfG, Urt. v. 04.12.2013 - 1 BvR 1154/10, FamRZ 2014,
Neue Väterrechte ergeben sich aus den folgenden Gesetzen:
Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.04.2013 (BGBl I, 795), welches am 19.05.2013 in Kraft getreten ist (mehr hierzu in Kapitel 5.A.2 ) |
Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vom 04.07.2013 (BGBl I, 2176), das am 13.07.2013 in Kraft getreten ist (mehr hierzu in Kapitel 13.A.1.5) |
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